wohlfahrt-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Schulbegleitung

Unterstützung im Schulalltag

Ansprechpartnerin

Ruzanna Srapyan
Hegelstraße 9
31224 Peine

Tel: 05171 - 76 75 - 12
ruzanna.srapyan@drkpeine.de

  • Wer erhält Unterstützung? - Ziele und Aufgaben -

    Schulbegleiter (Integrationsassistenten) unterstützen Kinder und Jugendliche mit:

    • körperlichen und geistigen Behinderungen
    • seelischen Beeinträchtigen
    • ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten mit einem besonderen Förderbedarf

    Schulbegleitung ist grundsätzlich an jeder Schulform möglich.

    Die Schulbegleitung ermöglicht ein gemeinsames Lernen, verhindert so Folgen der Ausgrenzung und beugt dadurch Isolierung bzw. Distanzierungsprozessen vor.

    Die Hilfen sind auf die individuellen, persönlichen Bedürfnisse ausgelegt und können einen Teil oder den gesamten Schulalltag umfassen.

    Ziele der Schulbegleitung sind die uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen, Fähigkeiten zu stärken und die Eigenständigkeit zu fördern.

  • Tätigkeitsschwerpunkte der Schulbegleiter

    Aufgaben der Schulbegleiter:

    • geben Orientierungshilfen, z. B. auf dem Schulgelände und im Schulgebäude (Raumwechsel begleiten)
    • sind kontinuierliche Ansprechpartner für das Kind / den Jugendlichen, sog. „Sprachrohr“ zwischen Lehrkräften und Mitschülern
    • unterstützen bei der Umsetzung von Lerninhalten (nach Absprache mit den Lehrkräften)
    • leisten Hilfestellung beim An– und Auskleiden, beim Essen, bei den Toilettengängen etc.
    • unterstützen beim Aufbau sozialer Kontakte
    • begleiten bei Ausflügen oder Klassenfahrten
    • ermöglichen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus
  • Wer sind die Schulbegleiter beim DRK?

    Die Mitarbeiter unterliegen einem individuellen Auswahlverfahren, sie werden nach Qualifizierung und Bedarf eingesetzt. Sie eignen sich durch eine berufliche Profession

    • Erzieher
    • Heilerziehungspfleger
    • Gesundheits-und Krankenpfleger

    oder durch ihre Persönlichkeit, ihre Motivation und ihr Engagement.

    Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungen zur Erweiterung ihrer Qualifikationen teil.

  • Was ist Inklusion?

    Inklusion bedeutet: eingeschlossen sein = dazu gehören
    Jeder Einzelne, unabhängig von körperlichen und geistigen Behinderungen oder seelischen Beeinträchtigungen hat Anspruch auf eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Schulbegleiter ermöglichen den Kindern und Jugendlichen mit bestehenden Beeinträchtigungen die gleichberechtigte Teilhabe im Schulalltag.
    Ziele sind die Stärkung und Entwicklung der Persönlichkeit sowie die Förderung der Selbstständigkeit.

Weitere Informationen

Antragstellung und Kosten:
Die Schulbegleitung ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe. Die Kosten übernimmt der zuständige Sozialhilfeträger oder das zuständige Jugendamt (z. B. Landkreis Peine). Die Sorgeberechtigten stellen den Antrag bei dem zuständigen Amt.
Wir beraten Sie gern und sind Ihnen bei Bedarf bei der Antragstellung behilflich.