Wer erhält Unterstützung? - Ziele und Aufgaben -
Schulbegleiter (Integrationsassistenten) unterstützen Kinder und Jugendliche mit:
- körperlichen und geistigen Behinderungen
- seelischen Beeinträchtigen
- ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten mit einem besonderen Förderbedarf
Tätigkeitsschwerpunkte der Schulbegleiter
Aufgaben der Schulbegleiter:
- geben Orientierungshilfen, z. B. auf dem Schulgelände und im Schulgebäude (Raumwechsel begleiten)
- sind kontinuierliche Ansprechpartner für das Kind / den Jugendlichen, sog. „Sprachrohr“ zwischen Lehrkräften und Mitschülern
- unterstützen bei der Umsetzung von Lerninhalten (nach Absprache mit den Lehrkräften)
- leisten Hilfestellung beim An– und Auskleiden, beim Essen, bei den Toilettengängen etc.
- unterstützen beim Aufbau sozialer Kontakte
- begleiten bei Ausflügen oder Klassenfahrten
- ermöglichen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus
Wer sind die Schulbegleiter beim DRK?
Die Mitarbeiter unterliegen einem individuellen Auswahlverfahren, sie werden nach Qualifizierung und Bedarf eingesetzt. Sie eignen sich durch eine berufliche Profession
- Erzieher
- Heilerziehungspfleger
- Gesundheits-und Krankenpfleger
Was ist Inklusion?
Inklusion bedeutet: eingeschlossen sein = dazu gehören
Jeder Einzelne, unabhängig von körperlichen und geistigen Behinderungen oder seelischen Beeinträchtigungen hat Anspruch auf eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Schulbegleiter ermöglichen den Kindern und Jugendlichen mit bestehenden Beeinträchtigungen die gleichberechtigte Teilhabe im Schulalltag.
Ziele sind die Stärkung und Entwicklung der Persönlichkeit sowie die Förderung der Selbstständigkeit.
Jeder Einzelne, unabhängig von körperlichen und geistigen Behinderungen oder seelischen Beeinträchtigungen hat Anspruch auf eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Schulbegleiter ermöglichen den Kindern und Jugendlichen mit bestehenden Beeinträchtigungen die gleichberechtigte Teilhabe im Schulalltag.
Ziele sind die Stärkung und Entwicklung der Persönlichkeit sowie die Förderung der Selbstständigkeit.
Weitere Informationen
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Antragstellung und Kosten:
Die Schulbegleitung ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe. Die Kosten übernimmt der zuständige Sozialhilfeträger oder das zuständige Jugendamt (z. B. Landkreis Peine). Die Sorgeberechtigten stellen den Antrag bei dem zuständigen Amt.
Wir beraten Sie gern und sind Ihnen bei Bedarf bei der Antragstellung behilflich.
Die Schulbegleitung ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe. Die Kosten übernimmt der zuständige Sozialhilfeträger oder das zuständige Jugendamt (z. B. Landkreis Peine). Die Sorgeberechtigten stellen den Antrag bei dem zuständigen Amt.
Wir beraten Sie gern und sind Ihnen bei Bedarf bei der Antragstellung behilflich.