Buehnenbild_Vorstand_DMoeller-DRK-Region-Hannover_RD_Rettungswagen.jpg Foto: D. Möller / DRK

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Auszug aus der Satzung des DRK

Ihr persönliches Exemplar der vollständigen Satzung können Sie hier herunterladen (PDF, 291KB).

§ 1 der Satzung des DRK Kreisverbandes Peine e. V. (gültig seit 18.02.2015)

§ 1 Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht, ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehö-rigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung, allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.


(2) Der DRK Kreisverband Peine e.V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:   
- Menschlichkeit   
- Unparteilichkeit   
- Neutralität   
- Unabhängigkeit   
- Freiwilligkeit   
- Einheit    
- Universalität.   
Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Peine e.V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der DRK Kreisverband Peine e.V. ist Mitgliedsverband des DRK Landesver-band Niedersachsen e.V. Der Kreisverband Peine ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Landkreises Peine.

(4) Als Mitglied des DRK Landesverbandes Niedersachsen e.V. nimmt der DRK Kreisverband Peine e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkom-men von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Interna-tionalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(5) Der DRK Kreisverband Peine e.V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenun-würdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuel-len, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendver-band des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungs-arbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugend-rotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.
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